Personenstandsregister

Standesamtsregister, Geburtseintrag
Qu. Staatsarchiv Bremen

Seit 1876 wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in den Personenstandsbüchern der Standesämter registriert.

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wurden Fristen eingeführt, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an die jeweils zuständigen Archive übergeben werden. Es gelten danach folgende Fristen:

- Geburtenregister 110 Jahre

- Heiratsregister 80 Jahre

- Sterberegister 30 Jahre

Standesamtsregister, Heiratseintrag
Qu. Staatsarchiv Bremen

In Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv wurde von einer großen Gruppe von MAUS-Mitgliedern zunächst dieses alphabetische Verzeichnis zu den Standesamtsbüchern erstellt, um die Suche nach bestimmten Personen zu vereinfachen. Seit dem 16. Oktober 2023 kann in diesem Verzeichnis die für den entsprechenden Namen dort erscheinende Arcinsys-Signatur angeklickt werden und kommt so direkt in das Standesamtsbuch, in dem der Eintrag zu finden ist.